Einlagen und Fußbettungenfür mehr Fußgesundheit
Einlagen und Fußbettungen stützen, korrigieren oder entlasten den Fuß, die Fußgewölbe oder einzelne Druckstellen. Außerdem wirkt eine gute Fußbettung auch korrigierend auf die Statik des ganzen Körpers, weil die Füße sozusagen das Fundament des Körpers sind. Fußfehlstellungen oder Fußschmerzen, denen man ausweicht, wirken unweigerlich auf die ganze Körperhaltung und können Schmerzen und Verspannungen an anderen Gelenken oder Körperbereichen nach sich ziehen.
Daher fertigen wir verschiedene Arten von Einlagen und Fußbettungen indikationsgerecht für unterschiedliche Krankheitsbilder und Zielgruppen: Einlagen für Kinder zur Wachstumslenkung, diabetische Fußbettungen zur Bettung und Entlastung, oder sensomotorische / propriozeptive Einlagen zur Verbesserung der Koordinierung der Muskelketten von Fuß, Bein und Rumpf, baumustergeprüfte Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe, und viele mehr.
Pedographie / elektronische Fußdruckmessung
Zur Erfassung von Fußfehlbelastungen und zur Analyse des Gangbildes hat sich die elektronische Fußdruckmessung (Pedographie) seit langem bewährt. Besonders Diabetiker mit ihren empfindungsgestörten, aber anfälligen Füßen, aber auch Sportler profitieren von einer genauen Analyse der Kräfte, die beim Gehen und Stehen auf die Fußsohlen wirken.
Wir vermessen die Fußdrücke mittels Druckmessplatte oder mit Messsohlen, die in die Schuhe eingelegt werden.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur individuellen Messung bei uns!
Sensomotorische / Propriozeptive Einlagen
Sensomotorische Einlagen unterscheiden sich dadurch von konventionellen Versorgungen, dass das Wissen um statische und biodynamische Einflussnahme mit Erfahrungen aus der Physiotherapie ergänzt und auf Hilfsmittel umgesetzt wurden. Durch gezielte Druckimpulse können Muskelreaktionen beeinflusst werden und helfen dem Patienten damit, sich durch Eigenkräfte unterbewusst aktiv an Korrekturen von Fehlstellungen und Fehlgangbildern zu beteiligen.
Besonders bei Kindern kann man mit propriozeptiv wirkenden Einlagen Fehlstellungen und Gangfehler positiv beeinflussen.
Gerne beraten wir Sie gerne dazu.
Baumustergeprüfte Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe
Die DGUV-Regel 112-119 verlangt für Einlagenversorgungen in Arbeitssicherheitsschuhen Eigenschaften gemäß DIN 20345. D.h. dass die Einlagen, verwendete Materialien und Stoffe mit den Schuhen auf ihre Leitfähigkeit, die Bauhöhe usw. geprüft sein müssen - die sog. Baumusterprüfung - und die Eigenschaften und Anforderungen der Schuhe nach der Norm nicht verändern dürfen. Das heißt, dass "normale" orthopädische Einlagen nicht in Arbeitssicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dafür gibt es Einlagen mit speziellen Eigenschaften.
Diese Einlagen werden nicht von den Krankenkassen bezahlt, sondern vom Arbeitgeber oder der Deutschen Rentenversicherung.
Wir können für viele Arbeitssicherheitsschuhe orthopädische Einlagen anbieten. Kommen Sie für eine Beratung gerne bei uns vorbei.
Igli - interaktive Carboneinlagen
Die igli Carboneinlage der Firma medi Bayreuth ist ein dynamisches, hochflexibles Hilfsmittel, das sensomotorische und konservative Wirkungsmechanismen in einem einzigartigen patentierten Einlagen-System verbindet.
Variabel anzubringende Stimulationselemente – die Postings – wirken gleichzeitig auf die Fußstellung und die gesamte Körperhaltung. Durch die Postings können gezielt sensomotorische Reize am Fuß ausgelöst werden.
Für verschiedene Aktivitäten und Fußprobleme sind unterschiedliche igli-Einlagen verfügbar.
Diabetesadaptierte Fußbettung
Die diabetesadaptierte Fußbettung (DAF) ist eine individuell für den Fuß des an Diabetes erkrankten Patienten hergestellte Einlage. Sie wird bei der Behandlung des diabetischen Fußsyndroms (DFS) eingesetzt.
Aufgrund der vielfältigen Veränderungen der Anatomie, der Biomechanik und vor allem der neuropathisch bedingte Empfindlichkeit gegenüber Druckbelastungen sind an die DAF besondere Anforderungen gestellt. Sie bestehen aus 3 verschiedenen Materialschichten, die die empfindlichen Stellen der Fußsohle entlasten und den Fuß großflächig betten. Sie werden nach Gipsabdruck oder 3D-Scan hergestellt, die Passform wird mittels Fußdruckmessung überprüft.
Diabetesadaptierte Einlagen dürfen wegen ihrer Materialstärke nur in speziellen Diabetikerschutzschuhen oder Orthopädischen Maßschuhen getragen werden, weil normale Schuhe zu wenig Platz für Einlage und Fuß bieten und den Fuß damit weiter schädigen können. Sowohl die Schuh als auch die DAF sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Bei uns erhalten Sie Diabetikerschutzschuhe der Firma LucRo. Hier der Link zur Produktauswahl.
Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten und Notwendigkeiten einer solchen Versorgung.
Häufige Fragen:
Wie viele Paar Einlagen können mir jährlich verschrieben werden?
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel bei orthopädischen Einlagen 2 Versorgungen innerhalb von 12 Monaten. Somit können Sie von Ihrem Arzt zwei Rezepte in 12 Monaten bekommen. Bei der Erstversorgung kann der Arzt gleich eine Wechselversorgung verordnen.
Bezahlt meine Krankenkasse Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe?
Nein, die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe, da sie zur Ausstattung der PSA (Persönlichen Schutzausrüstung) zählen.
Wie werden Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe beantragt?
Wir erstellen einen individuellen Kostenvoranschlag für Sie, abgestimmt auf Ihr Schuh-Modell und Ihr Krankheitsbild, den Sie dann bei ihrem Arbeitgeber direkt oder bei der Deutschen Rentenversicherung zusammen mit einem speziellen Antragsformular einreichen.
Nützlich dafür ist auch ein Arztschreiben zur medizinischen Notwendigkeit.
Sollte die Gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein, reichen wir den Kostenvoranschlag direkt bei der Unfallkasse ein.
Kann ich meine „normalen“ Einlagen auch in Arbeitssicherheitsschuhen tragen?
Nein, nicht baumustergeprüfte Einlagen dürfen nach den Vorschriften der UV und der Schuhhersteller nicht in Arbeitssicherheitsschuhen getragen werden, da die Schuhe dadurch ihre speziellen Eigenschaften und Funktionen (Leitfähigkeit, Platzbedarf u.ä.) verlieren können und dem Fuß schaden können.
Was ist die Gesetzliche Zuzahlung? Warum muss ich diese Zuzahlung leisten?
Grundsätzlich sind Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten Hilfsmittel als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Ab dem 18. Lebensjahr müssen Versicherte der GKV jedoch bei jedem Hilfsmittel eine gesetzliche Zuzahlung leisten.
Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem Abgabepreis, den die Krankenkasse an den Leistungserbringer vergütet (in der Regel Vertragspreise oder Festbeträge). Die Zuzahlung beträgt dann 10% des Abgabepreises, jedoch mindestens 5,- Euro und maximal 10,- Euro.
Benötige ich einen Termin zur Maßnahme für eine Einlagenversorgung?
Nein, für eine normale Einlagenmaßnahme benötigen Sie keinen Termin.
Wenn Sie aber eine elektronische Fußdruckmessung machen lassen wollen oder sensomotorische Einlagen haben wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unseren OrthopädietechnikerInnen.
Wer trägt die Kosten für orthopädische Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe?
Die Kosten trägt entweder der Arbeitgeber, da es sich um Zubehör für die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) am Arbeitsplatz handelt, die Deutsche Rentenversicherung oder als Folge eines Arbeitsunfalls die Gesetzliche Unfallversicherung.
Was bedeutet baumustergeprüft?
Baumustergeprüft bedeutet, dass orthopädische Einlagen in Bezug auf ihr Material, ihre Form, Leitfähigkeit und Dicke zusammen mit dem Schuhmodell geprüft und getestet sind. Daher können für Arbeitssicherheitsschuhe nur vom Hersteller geprüfte Einlagensysteme in den Schuhen verwendet werden.
Sind für alle Arbeitssicherheitsschuhe orthopädische Einlagen erhältlich?
Für viele am Markt erhältliche Schuhhersteller und -modelle sind baumustergeprüfte Einlagen erhältlich, jedoch nicht für alle Schuhmodelle. Oft sind online erhältliche Billig-Schuhe nicht mit Orthopädischen Einlagen kompatibel.
Was ist die wirtschaftliche Aufzahlung?
Krankenkassen übernehmen für ihre Patienten grundsätzlich nur die Standardversorgung. Wünscht sich der Versicherte eine höherwertige Versorgung bzw. von einem bestimmten Hersteller oder mit speziellen Zusätzen, welche den Wert des verordneten Hilfsmittels übersteigt, muss er die Differenz dazu selbst tragen. Diese wirtschaftliche Aufzahlung ist unabhängig von der gesetzlichen Zuzahlung und man kann sich auch nicht davon befreien lassen – denn der Versicherte entscheidet selbst, ob er das aufzahlungsfreie Kassenmodell oder das höherwertige Produkt wählt.
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Anträge für Baumustergeprüfte Einlagen zum Einreichen bei der Deutschen Rentenversicherung: