Sanitätshaus Schindler - Ihr Partner für Hilfsmittelversorgungen
Wenn es um die Gesundheit des Menschen geht, sind medizinisches Fachwissen und Kompetenz ebenso wichtig wie eine gute Beratung, Einfühlungsvermögen und Vertrauen zueinander. Ganz gleich, ob man sich beim Arzt, Apotheker, Therapeuten oder Gesundheitshandwerker befindet.
Dank eines umfassenden Service und eines breit gefächerten Angebotes an Produkten und Dienstleistungen arbeiten wir seit 1992 nach diesem Prinzip erfolgreich Hand in Hand mit anderen Gesundheitsberufen in Berlin und Umland.
Dabei liegt uns eine freundliche, vertrauensvolle Atmosphäre, patientenspeziefische Problemlösungen und die Zufriedenheit unserer KundInnen besonders am Herzen. Unser Team aus engagierten und freundlichen MitarbeiterInnen nimmt sich gerne für Ihre Fragen Zeit und steht mit ihrem Fachwissen und Kompetenz zu Ihrer Verfügung.
Sie sind herzlich eingeladen, sich von unseren Angeboten und Möglichkeiten zu überzeugen und können sich gerne über Ihre Hilfsmittelversorgungen bei uns beraten lassen.
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen, wir beraten Sie gern!
Ihr Sanitätshaus in Berlin mit großem Leistungsspektrum
In unserem Sanitätshaus erhalten Sie Medizinprodukte,
Gesundheitsartikel und orthopädische Hilfsmittel
von Prothesen, Orthesen, Bandagen oder
Einlagen über Alltagshilfen, Gehhilfen,
Gesundheitsschuhe oder Kompressionsstrümpfe.
Wir verfügen über eine eigene Orthopädietechnik-Werkstatt
und können daher selbst Hilfsmittel herstellen sowie
Anpassungen, Reparaturen und Wartungen durchführen. Wir
sind zertifiziert für viele elektronische Arm-/
Beinprothesen- und Orthesensysteme.
Seit über 30 Jahren sind wir kompetenter Ansprechpartner für Arztpraxen wie OrthopädInnen, NeurologInnen oder AllgemeinmedizinerInnen, genauso wie für Krankenhäuser, Alten- und Seniorenheime oder therapeutische Praxen. Zudem sind wir Vertragspartner von Krankenkassen und Behörden.


Prothesen und Orthesen - wir bieten individuelle Problemlösungen und Versorgungen
Ihre Gesundheit und Mobilität liegt uns am Herzen.
Daher nutzen wir alle Möglichkeiten, die sich heute in
der Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln bieten.
Wir verwenden vielfältige Materialien, von Titan
oder Carbonfaser bis hin zu Silikon
und 3D-gedruckten Kunststoffen. Die
Herstellung und Anpassung erfolgen nach 3D-Scan
oder Gipsabdruck. Wir verbinden traditionelle
Handwerkskunst und moderne Techniken, um für unsere
Kunden die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Unser Sanitätshaus ist Ihre
Anlaufstelle für Berlin, Hönow, Hoppegarten,
Neuenhagen, Fredersdorf, Altlandsberg, Strausberg,
Werneuchen und dem weiteren Umland. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
Unsere Anschrift
Sanitätshaus Schindler GmbH
Hellersdorfer Promenade 2
12627 Berlin

Versorgung und Beratung
auch im Hausbesuch
Unsere Kontaktdaten
Tel.: 030
/991 40 36
E-Mail: info@sanitaetshaus-schindler.de

Behindertenparkplätze
direkt vor dem Haus
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Unsere Öffnungszeiten
Sanitätshaus / Werkstatt
Mo-Do: 09:00-18:00 Uhr
Fr: 09:00-15:00 Uhr

Ebenerdiger, stufenloser
Eingang in das Geschäft
Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Sanitätshaus Schindler
Haben Sie von Ihrem Arzt/Ärztin eine Hilfsmittelverordnung (Rezept) bekommen, können Sie einfach damit bei uns vorbeikommen. Alternativ können Sie uns Ihre ärztliche Verordnung auch ganz einfach per Post oder E-Mail schicken.
In manchen Fällen ist es notwendig, zuerst einen Beratungstermin mit unseren Experten aus der Orthopädietechnik zu vereinbaren. Das kann vor Ort geschehen, ist aber auch telefonisch oder wenn nötig im Hausbesuch möglich.
Die weitere Vorgehensweise ist von dem verordneten Hilfsmittel abhängig:
Manche Hilfsmittel können von uns direkt abgegeben werden, wenn es entsprechende Verträge / Vereinbarungen mit den Krankenkassen gibt. Sie können das Hilfsmittel dann – wenn wir es vorrätig haben – im besten Fall direkt mitnehmen.
Meistens müssen wir jedoch erst die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dazu erstellen wir nach einem Beratungsgespräch und ggf. einer Maßnahme einen Kostenvoranschlag und senden diesen, zusammen mit Ihrem Rezept, an Ihre Krankenkasse.
Nach einer Prüfung des KV durch die Krankenkasse und ggf. den Medizinischen Dienst erhalten wir auf elektronischem Weg die Kostenübernahmeerklärung. Haben wir die Genehmigung erhalten, melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen, um einen Termin zur Anpassung Ihres Hilfsmittels zu vereinbaren.
Die ärztliche Verordnung ist bis 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Das heißt, sie muss innerhalb dieser Zeit bei uns eingereicht worden sein.
Sie dürfen grundsätzlich das Sanitätshaus Ihres Vertrauens selbst auswählen und beauftragen, auch Ihr Arzt/Ärztin darf Ihnen nicht einen Leistungserbringer vorschreiben. Allerdings muss dieses Vertragspartner Ihrer Krankenkasse sein.
Es gibt jedoch einige Versorgungsbereiche, wo Krankenkassen mit einzelnen Sanitätshäusern spezielle Lieferverträge geschlossen haben. Möchten Sie dennoch von Ihrem Sanitätshaus versorgt werden, müssen Sie ggf. anfallende Mehrkosten selbst zahlen.
Grundsätzlich sind Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten Hilfsmittel als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Ab dem 18. Lebensjahr müssen Versicherte der GKV jedoch bei jedem Hilfsmittel eine gesetzliche Zuzahlung leisten.
Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem Abgabepreis, den die Krankenkasse an den Leistungserbringer vergütet (in der Regel Vertragspreise oder Festbeträge). Die Zuzahlung beträgt dann 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5,- Euro und maximal 10,- Euro.
Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Eigenbeteiligung des Versicherten innerhalb eines Kalenderjahres 2 % der Bruttoeinnahmen übersteigt (bei chronisch kranken Menschen 1 %). Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Sollten Sie eine Rechnung bekommen haben, obwohl Sie davon befreit sind, kann es sein, dass uns zum Zeitpunkt der Abrechnung kein Befreiungsausweis vorlag. Bitte bezahlen Sie die Rechnung und reichen Sie dann den Zuzahlungsbetrag ganz einfach bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
Krankenkassen übernehmen für ihre Patienten grundsätzlich nur die Standardversorgung. Wünscht sich der Versicherte eine höherwertige Versorgung bzw. von einem bestimmten Hersteller oder mit speziellen Zusätzen, welche den Wert des verordneten Hilfsmittels übersteigt, muss er die Differenz dazu selbst tragen. Diese wirtschaftliche Aufzahlung ist unabhängig von der gesetzlichen Zuzahlung und man kann sich auch nicht davon befreien lassen – denn der Versicherte entscheidet selbst, ob er das aufzahlungsfreie Kassenmodell oder das höherwertige Produkt wählt.
Bei einer Ablehnung einer Hilfsmittelversorgung durch Ihre Krankenkasse haben Sie das Recht, innerhalb einer Frist von 3 Wochen gegen die Ablehnung formlos Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse einzulegen.
Da die Gründe einer Ablehnung von Fall zu Fall unterschiedlich sind, sollten Sie ggf. Rücksprache mit uns und/oder Ihrem Arzt/Ärztin halten.
Nein. Hilfsmittelversorgungen belasten das Arztbudget grundsätzlich nicht.
Der Arzt kann spezielle Empfehlungen aussprechen. In den Verträgen mit den Krankenkassen gibt es aber Vorschriften, die es bei Versorgungen zu beachten gibt, sodass die Wahl des Hilfsmittels eingeschränkt ist. Wenn Sie oder Ihr Arzt auf ein bestimmtes Hilfsmittel bestehen, kann es sein, dass Sie eine Aufzahlung leisten müssen, weil die Krankenkasse das Hilfsmittel nicht komplett übernimmt.
Manche Apotheken bieten diese Produkte ebenfalls an und mittlerweile bekommt man Bandagen sogar im Discounter. Doch um optimale Ergebnisse zu erzielen, ist eine professionelle Ausmessung und Anpassung sehr wichtig: Dafür sind unsere freundlichen MitarbeiterInnen speziell geschult und wir verfügen zudem über die entsprechende Einrichtung.
Ja, Sie können bei uns eine E-Verordnung einreichen. Mit Ausnahme von Sehhilfen, Hörhilfen und Pflegehilfsmitteln können per E-Verordnung alle Arten von Hilfsmitteln digital verordnet werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Bandagen
- Gehhilfen
- Kompressionsstrümpfe
- Orthopädische Schuheinlagen
- Orthesen und Prothesen




