Baumustergeprüfte Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe

Dies bedeutet, dass keine Standard-Schuheinlagen in Arbeitssicherheitsschuhen verwendet werden dürfen, wenn sie nicht auf die entsprechenden Normen mit dem Schuh geprüft wurden.
Wir können für Sie baumustergeprüfte orthopädische Einlagen für geprüfte Arbeitssicherheitsschuhe vieler Firmen fertigen.
Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe sind Teil der persönlichen Schutzausrüstung und werden nicht von der Krankenkasse bezahlt. Entweder bezahlt der Arbeitgeber solche Einlagen, oder Sie können Einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung zur Übernahme der Kosten stellen. Für den Antrag brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, eine Kostenvoranschlag von uns sowie ausgefüllte Anträge, die Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung downloaden können:
G0100-00 - Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag
G0130-00 - Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)